Eismeerstaaten bekräftigen friedliche Zusammenarbeit in Nordpolregion

Ottawa, 30. März 2010. Die fünf Anrainer des Arktischen Ozeans haben ihren Willen bekräftigt, Konflikte um überlappende Hoheitsansprüche nach den Regeln des internationalen Rechts beizulegen. Die UN-Seerechtskonvention bietet nach Aussage von Kanadas Außenminister Lawrence Cannon das „solide Fundament für die friedliche Nutzung und das verantwortungsvolle Management“ des Arktischen Ozeans.
Konflikte um Hoheitsrechte sollen nach internationalem Recht gelöst werden

Die Erklärung Cannons und seiner Kollegen hebt sich von der oft von militärischen Drohgebärden begleiteten Debatte um Souveränitätsrechte in der Nordpolregion ab. An dem Arktisgipfel nahmen neben Gastgeber Cannon die Außenminister Russlands, Sergej Lawrow, der USA, Hillary Clinton, und Norwegens, Jonas Gahr Store, sowie der dänische Justizminister Lars Barfoed, teil. Diese fünf Staaten grenzen an den Arktischen Ozean. Sie bilden zudem mit Island, Schweden und Finnland den „Arktischen Rat“. Diese drei Länder und die Ureinwohner der Arktis hatte Cannon zu dem Treffen allerdings nicht eingeladen.

Rüge für Ausschluss einiger Arktisstaaten

Ungewöhnlich deutlich kritisierte US-Außenministerin Hillary Clinton ihren kanadischen Kollegen wegen des Ausschlusses von Island, Finnland und Schweden und der Ureinwohner: „Bedeutende internationale Diskussionen über Themen der Arktis sollten diejenigen einschließen, die legitime Interessen in der Region haben.“ Sie hoffe, die Arktis werde immer ein Beispiel sein „für unsere Fähigkeit zusammenzuarbeiten und nicht neue Spaltungen zu schaffen“. Cannon ging auf der Abschlusspressekonferenz nicht auf die Kritik ein. Er bekräftigte aber, dass der Arktische Rat das zentrale Gremium sei, um über Fragen der Arktis zu entscheiden. Das Treffen der fünf Anrainer solle keine permanente Parallelveranstaltung sein.

Bekräftigung der Ilulissat-Erklärung

Alle fünf Küstenstaaten hätten sich verpflichtet, das bestehende „internationale rechtliche Rahmenwerk“ bei der Klärung widerstreitender Ansprüchen heranzuziehen, sagte Cannon. Dies entspricht der beim Treffen im grönländischen Ilulissat im Mai 2008 formulierten Politik. Die fünf Staaten erheben über die 200-Seemeilen-Zone hinaus Ansprüche auf Teile des Meeresbodens. Die Debatte um Souveränität in der Arktis hatte Russland im Sommer 2007 durch das Versenken einer Flagge am Nordpol angeheizt. Es geht dabei aber nur um die Nutzung des Meeresbodens etwa für den Abbau von Bodenschätzen, nicht um Schifffahrts- oder Fischfangrechte. Die Klärung von Souveränitätsansprüchen, die sich überlagern können, soll, wie die Minister bekräftigen, nach der UN-Seerechtskonvention erfolgen. Bei diesem wissenschaftlichen Verfahren müssen die Anrainer durch geologische Daten beweisen, dass der Meeresboden die Fortsetzung des Festlandssockels ihres Staates sind.

In der oft irrational geführten Debatte über Souveränität in der Arktis wird meist auf den Öl- und Erdgasreichtum verwiesen, der in der Arktis vermutet wird und Konfliktpotenzial bieten könnte. Dabei wird aber übersehen, dass diese Bodenschätze zum größten Teil auf dem Land oder im küstennahen Gewässer liegen und damit den Küstenstaaten bereits eindeutig zugeordnet sind. Ob in der Tiefsee in der Mitte des Eismeeres Bodenschätze in nennbarem Ausmaß liegen, ist bislang unbekannt.

Zusammenarbeit bei Unglücken

Einer der Schwerpunkte der Beratungen war die Zusammenarbeit der Küstenstaaten im Rettungswesens im Falle von Unglücken in der Arktis, die sich durch den Klimawandel für Schifffahrt und wirtschaftliche Nutzung öffnet. Bis zum Treffen des „Arktischen Rates“ im kommenden Jahr soll eine Vereinbarung über die Kooperation aller Arktisstaaten ausgearbeitet werden.

Gerd Braune

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